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Diese Optionen haben Ü20-Anlagenbetreiber nach dem EEG 2021
22. JANUAR 2021 SANDRA ENKHARDT, PV MAGAZINE
Das Solar Cluster Baden-Württemberg hat in einem Faktenpapier zusammengetragen, welche Möglichkeiten des Weiterbetriebs für die Betreiber von ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen bestehen. Mit dem EEG 2021 ist ein „Weiter so“ möglich, allerdings auch die Nutzung des Solarstroms für den Eigenverbrauch.
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Das Solar Cluster Baden-Württemberg hat in einem sechsseitigen Faktenpapier übersichtlich zusammengetragen, welche Möglichkeiten, Rechte und Pflichten die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen haben, deren EEG-Vergütung am 1. Januar 2021 endete. In Baden-Württemberg sind davon rund 2300 Photovoltaik-Anlagenbetreiber betroffen. Die Leistung ihrer nun ausgeförderten Anlagen beläuft sich auf rund elf Megawatt. In den kommenden Jahren werden in immer größeren Mengen Photovoltaik-Anlagen aus der Förderung fallen.
Die Bundesregierung hatte es bis zum Schluss spannend gemacht, schaffte es dann aber doch gerade noch rechtzeitig das EEG 2021 zu verabschieden und damit eine Anschlussregelung für die ersten ausgeförderten Erneuerbaren-Anlagen. Das Gute für die Ü20-Anlagenbetreiber ist, dass nur die Vergütung mit dem Jahreswechsel endete, ansonsten aber alle Regelungen des EEGs für diese Systeme weiter gelten, darunter etwa Einspeisevorrang oder die Befreiung des Eigenverbrauchs von der EEG-Umlage bis 30 Kilowatt.
Mit der Novelle des EEG wurde verhindert, dass die Betreiber der ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen zu „wilden Einspeisern“ werden. Es ist nun die Option vorhanden, die Anlagen in der Volleinspeisung einfach weiterlaufen zu lassen. Diese Regelung gilt für alle Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung und ist bis Ende 2027 befristet. Die Anlagenbetreiber erhalten für ihren Strom den Jahresmarktwert Solar für 2021 abzüglich einer Vermarktungsprämie von 0,4 Cent pro Kilowattstunde von ihrem Netzbetreiber. Ab 2022 können die Vermarktungskosten dann von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegt werden.
Daneben haben die Betreiber der ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen auch die Möglichkeit, ihren Solarstrom künftig selbst zu nutzen. Dabei gilt wie für alle Anlagen die EEG-Umlagebefreiung bis 30 Kilowatt Leistung und maximal 30 Megawattstunden. Ob für die Umstellung von Volleinspeisung zu Eigenverbrauch technische Umrüstungen der Anlagen erforderlich seien, müssten die Betreiber mit ihrem lokalen Installateur klären. Zudem könnten sie in Erwägung ziehen, in einem Speicher, Heizstab oder Elektroauto zu investieren, um den Eigenverbrauch zu erhöhen. Ob das wirtschaftlich sei, hänge von Strompreis und den Kosten ab, so das Solar Cluster Baden-Württemberg. Bei dieser Option besteht die Möglichkeit, den überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen. Er wird dann entweder zum Jahresmarktwert Solar abzüglich Vermarktungskosten vergütet. Alternativ könnten die Betreiber auch einen Direktvermarkter suchen und in die sonstige Direktvermarktung wechseln. Allerdings sei dies aufgrund der technischen Vorgaben und damit verbundenen Umrüstkosten sowie der eher geringen Strommenge meist nicht lohnend.
Die Möglichkeit, in die sonstige Direktvermarktung zu wechseln, besteht für alle ausgeförderten Anlagen. Die Angebote gerade für kleine Photovoltaik-Anlagen sind dabei allerdings eher rar gesät und aufgrund der damit verbundenen Kosten wohl in vielen Fällen wirtschaftlich nicht sinnvoll. So sind mit der Direktvermarktung Vorgaben für Viertelstundenmessungen, die über Smart Meter erfüllt werden können, vorhanden. Zudem müssten die Photovoltaik-Anlagen fernsteuerbar sein. Alternativ könnten sich die Betreiber der ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen auch für eines der zahlreich vorhandenen Cloud- oder Community-Angebote entscheiden. Allerdings warnt das Solar Cluster Baden-Württemberg, dass diese zum Teil sehr intransparent bei der Darstellung von Kosten und Erlösen seien. Es empfiehlt daher, die Angebote genau zu prüfen. Als möglicher Vorteil wird gesehen, dass sie auch die Direktvermarktung von Kleinanlagen ermöglichen sowie den Strombezug, Direktvermarktung und Speicher aus einer Hand. Auch einige regionale Stromanbieter haben spezielle Tarife für Ü20-Anlagen in ihr Portfolio aufgenommen mit teilweise höherer Vergütung als der Jahresmarktwert Solar. Die Betreiber sollten solche Angebote ebenfalls genau auf weitere Kosten prüfen, die damit anfallen könnten.
Prinzipiell möglich wäre es auch, den Solarstrom aus den ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen an seine Untermieter oder Nachbarn zu liefern. In diesem Fall entfällt jedoch das Eigenverbrauchsprivileg und es würde 100 Prozent EEG-Umlage fällig. Zudem seien solche Modelle mit zahlreichen energiewirtschaftlichen Pflichten und hohem Aufwand verbunden. Auch die Option einer Registrierung im Herkunftsnachweisregister für Grünstrom des Umweltbundesamt hält das Solar Cluster Baden-Württemberg angesichts des aktuellen Preisniveaus für nicht lohnend.
In dem Faktenpapier wird zudem noch auf mögliche Kosten, die für den Weiterbetrieb anfallen, hingewiesen. So könnte ein Tausch des Wechselrichters bei den älteren Anlagen anstehen. Für Photovoltaik-Anlagen mit 5 Kilowatt Leistung könnten sich die Kosten auf rund 1000 Euro zuzüglich Montage belaufen. Die Anlagenbetreiber müssten weitere Kosten für Wartung und Instandhaltung einkalkulieren, die vom Zustand der Anlage abhängig seien. Ein „Anlagen-Check“ liege preislich bei etwa 200 Euro. Dazu kommen Kosten für die Versicherung, die sich bei Kleinanlagen bis 10 Kilowatt Leistung zwischen 50 und 100 Euro im Jahr bewegen. Betreiber könnten in der Regel ihre Photovoltaik-Anlagen auch in der Gebäudeversicherung kostenlos aufnehmen lassen. Die Leistungen seien jedoch nicht mit einer Allgefahrenversicherung vergleichbar.
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Schlaglichter: Das Ringen um die EEG-Novelle 2021
20. DEZEMBER 2020 SANDRA ENKHARDT, PV MAGAZINE
Jahresrückblick, viertes Quartal 2020: Im letzten Quartal 2020 kam Covid-19 wieder massiv zurück nach Europa, dennoch sind die Aussichten für die weitere Entwicklung der Photovoltaik- und Speichermärkte positiv. Weniger erfreulich für die Bundesnetzagentur, dass noch soviele Anlagen nicht im Marktstammdatenregister verzeichnet sind. Die Übergangsfrist für Bestandsanlagen endet im Januar 2021. Für die Photovoltaik- und Speicherbranche ging es in den letzten Wochen des Jahres jedoch vor allem darum, noch Nachbesserungen in der EEG-Novelle zu erreichen. Sie hielt alle bis kurz vor Jahresschluss in Atem.
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Neue Stromerzeugungsdaten prägen viele Monatsauftakte. Im Oktober war es ähnlich. Energy Charts zeigte auf, dass die Photovoltaik-Anlagen in den ersten neun Monaten des Jahres bereits so viel Solarstrom erzeugt haben wie im gesamten Vorjahr. Während die Photovoltaik nach drei Quartalen auf einen Anteil von fast 13 Prozent an der Nettostromerzeugung kam, lag die Windkraft sogar bei rund einem Viertel. Auch der Heimspeichermarkt muss sich mit seinem Wachstum nicht verstecken. In Europa ist Deutschland dominierend. Doch mit den fast 2 Gigawattstunden installierte Speicherkapazität, die Solarpower Europe für Europa ermittelte, sind eine große Zahl. Rund sieben Prozent der privaten Photovoltaik-Anlagen sind demnach mit einem Heimspeicher ausgestattet.
Photovoltaik und Speicher räumen in Innovationsausschreibung ab
Photovoltaik und Speicher – allerdings im Großformat dominierten auch die Innovationsausschreibungen. Die Ergebnisse der ersten Runde, die die Bundesnetzagentur veröffentlichte, sind ein handfester Index dafür. Es gab immerhin 73 Zuschläge, nur eines davon ging an einen Windpark mit einem Speicher kombiniert, die restlichen an Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit und ohne Speicher. Vor allem die Kombination mit Speichern wird damit massiv gefördert. Auch wenn man nicht im Voraus weiß, wie hoch die Einnahmen der erfolgreichen Bieter aus der Innovationsausschreibung in den kommenden 20 Jahren wirklich sein werden, so lässt sich doch zumindest bei den gekoppelten Photovoltaik-Speicher-Anlagen von einer komfortablen Einnahmesituation ausgehen, wie die Analyse in der pv magazine Novemberausgabe zeigt. Pro Kilowattstunde Speicherkapazität stehen beim durchschnittlichen Zuschlagswert rund 1.000 Euro zur Finanzierung zur Verfügung, so dass die Gewinner Ressourcen zur Erprobung anderer Geschäftsmodelle haben (Premium Content).
Wenn es um Jobs geht, hängt die Photovoltaik übrigens alle anderen Erneuerbaren ab. Die IRENA-Statistik verzeichnete 3,8 Millionen Jobs in der Solarbranche. Insgesamt gibt es demnach rund 11,5 Millionen Menschen, die im Bereich der erneuerbaren Energien tätig sind.
Noch viele Anlagen fehlen im Marktstammdatenregister
Im Oktober startete die Bundesnetzagentur sowie mehrere Verbände auch intensivere Aufrufe, seine Photovoltaik-Anlage im Marktstammdatenregister zu verzeichnen. Die zweijährige Übergangsfrist endet am 31. Januar 2021 und noch fehlen hunderttausende Anlagen in dem Verzeichnis. Den Betreibern droht zumindest vorübergehend ein Förderstopp, wenn sie ihre Photovoltaik-Anlagen nicht registrieren.
Die Bonner Behörde war im letzten Quartal des Jahres überhaupt sehr aktiv. So aktualisierte sie auch den Leitfaden zur EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger und befasste sich intensiv mit der Ausgestaltung des Redispatch 2.0. Dieses wird ab Herbst 2021 in Kraft treten und bis dahin müssen noch einige Regelungen getroffen werden. Insgesamt glaubt die Bundesnetzagentur jedoch, dass der Einspeisevorrang für die erneuerbaren Energien damit gestärkt wird.
Das Thema Wasserstoff und gerade grüner Wasserstoff blieb das ganze Jahr präsent. Im Oktober präsentierten Agora Energiewende, Agora Verkehrswende und die Stiftung Klimaneutralität eine Studie, wie Deutschland bis 2050 mit Strom und Wasserstoff aus erneuerbaren Energien klimaneutral werden kann. Dafür ist allerdings ein umfassendes Investitionsprogramm nötig, das vor allem den Erneuerbaren-Ausbau vorantreibt, aber auch die weitgehende Elektrifizierung von Verkehr, Wärme und Industrie, die energetische Sanierung fast aller Gebäude und den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur umfasst. Passend dazu gründete sich auch eine neue Initiative, die den grünen Wasserstoff europaweit voranbringen will. Dem European Green Hydrogen Acceleration Center (EGHAC) geht es dabei vor allem um industrielle Großprojekte. Bis 2025 wird ein Marktvolumen von jährlich etwa 100 Milliarden Euro angestrebt. Ideen, wo der Wasserstoff gespeichert werden könnte, gibt es auch bereits. So könnten in deutschen Salzkavernen an Land allein 9,4 Petwattstunden Energie in Form von Wasserstoff gespeichert werden, wie ein Forscherteam von RWTH Aachen, Forschungszentrum Jülich und Fraunhofer IEG ermittelt hat.
Große Pläne für Photovoltaik-Produktion in Europa
Auch in Sachen Photovoltaik-Produktion in Deutschland gab es im Laufe des Jahres einige erfreuliche Entwicklungen. Wir haben unser September-Heft dieses Thema gewidmet und uns verschiedene Projekte für den Aufbau großskaliger Produktionen von hocheffizienten Zellen und Modulen näher angeschaut. Wenn die Pläne der Hersteller so aufgehen, könnte es ab Mitte 2021 und danach tatsächlich wieder deutlich mehr Produktion in Deutschland und Europa geben. Allen voran sind hierbei natürlich die Pläne von Meyer Burger in Deutschland und REC in Frankreich zu nennen. Nicht vergessen werden, sollte jedoch auch Oxford PV. Das Unternehmen will im nächsten Jahr mit einen Silizium-Perowskit-Tandemsolarzelle in Serie gehe, erklärt CEO Frank Averdung im Interview.
Die große Frage bei allen Ansätzen ist, ob sich eine neu entwickelnde Produktion – vor allem von Solarzellen, Modulproduktion gibt es ja, wie unter anderem der pv magazine top business model Preisträger Energetica zeigt – jetzt im Wettbewerb bestehen kann, wie und ob die Regierungen diese Produktionen schützen und fördern müssen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Kapitalkosten, bei denen schnell dir Rufe nach Unterstützung durch die Europäische Investmentbank laut werden. Ein großer Nachteil gegenüber der Konkurrenz aus China ist für die hiesigen Hersteller jedoch der schwierige Zugang zu finanziellen Mitteln und das Fehlen einer Industriestrategie. Vielleicht gibt es vor dem Hintergrund des EU Green Deals diesbezüglich im kommenden Jahr doch noch einige Fortschritte, die die verschiedenen Vorhaben beschleunigen.
Weiteres Marktwachstum zu erwarten
Mehr Produktion in Europa könnte auch nicht schaden, wenn man sich die Prognosen für den Zubau ansieht. Wood Mackenzie veröffentlichte Ende Oktober seine Erwartungen für das Jahr 2020 und geht von weltweit 115 Gigawatt neu installierter Photovoltaik-Leistung aus. Bis 2025 soll sie bereits auf 145 Gigawatt im Jahr ansteigen. Die Analysten von PV Infolink erwarten sogar 143,7 Gigawatt bereits für 2021.
Für Europa vermeldete Solarpower Europe kurz vor Jahresende noch die erfreuliche Botschaft, dass der Zubau in der EU trotz Corona-Krise in diesem Jahr elf Prozent zulegen konnte. Insgesamt 18,7 Gigawatt werden erwartet und damit der zweithöchste Zubau nach 2011. Allein für Deutschland geht Solarpower Europe von 4,8 Gigawatt neu installierter Leistung 2020 aus. Nach zehn Monaten war die Marke von vier Gigawatt schon fast erreicht. Für die Schweiz wiederum erwartet Swissolar in diesem Jahr einen Rekordzubau von rund 400 Megawatt. Nach Ansicht des Verbands braucht das Land allerdings jährlich 1000 Megawatt neu installierte Photovoltaik-Leistung. Vielleicht klappt es ja mit der aufstockten Solarförderung. Immerhin stehen 470 Millionen Schweizer Franken 2021 zur Verfügung.
Weniger erfreulich aus Betreiber-Sicht dürfte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sein. Demnach dürfen EU-Mitgliedsstaaten rückwirkend die Einspeisetarife ändern. Genau diese Diskussion kam auch in Frankreich im vierten Quartal auf. Die Regierung will die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen, die vor 2011 gebaut wurden, drastisch kürzen. Es geht um Einsparungen zwischen 300 und 400 Millionen Euro. Experten erwarten dadurch einen Verlust von bisn zu zwei Gigawatt Photovoltaik-Leistung.
Um viel Geld geht es auch immer bei den fossilen Energien. Greenpeace zeigte auf, dass die Bundesregierung mit dem schrittweisen Abbau der zehn klimaschädlichsten Subventionen bis zu 46 Milliarden Euro jährlich einsparen könnte. Dieses Geld könnte zum Beispiel sinnvoll in den Ausbau der erneuerbaren Energien investiert werden, zumal sie in vielen Ländern auch bereits die Netzparität mit neuen Kohlekraftwerken erreicht haben.
Speichermarkt entwickelt sich weiter prächtig
Auch Speicher sind für den Erfolg der Energiewende wichtig. Die Marktentwicklung steht in diesem Bereich noch eher am Anfang. Wood Mackenzie analysierte die Speicherpolitik auf beiden Seiten des Atlantiks. Es kam zu dem Schluss, Europa ist ein Nachzügler. Dennoch sind die Zahlen zum Marktwachstum in Deutschland – gerade bei Heimspeichern – schon beeindruckend. Dieses hat sich auch 2020 fortgesetzt, allen Corona-Einschränkungen zum Trotz, wie nicht zuletzt eine Diskussion von drei Geschäftsführern und einem Analysten zeigt (Premium Content).
Ende November startete die Bundesregierung ein neues Förderprogramm über die KfW. Es werden Zuschüsse für private Ladesäulen für Elektroautos gewährt, allerdings nur wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen werden. Die Nachfrage war so groß, dass die Server der KfW schon vor dem offiziellen Starttermin zusammenbrachen. Viele Antragsteller verbrachten so Stunden vor ihrem Rechner, um den Antrag für den Zuschuss abzusenden, wie die vielen Kommentare unter unserer Meldung zeigten. Irgendwann normalisierte sich die Situation dann auch wieder. Eines ist jedenfalls klar: Solarinstallateure werden sich in Zukunft auch mit der Installation der Wallboxen und damit zusammenhändenden Fragen auseinandersetzen müssen.
PPA-Markt nimmt wieder Fahrt auf
Doch nicht alles muss immer mit Förderung sein. Der PPA-Markt begann sich in Deutschland und Europa im vergangenen Jahr gerade dynamisch zu entwickeln. Doch mit der Corona-Krise lag er plötzlich für einige Monate auf Eis. Zum Jahresende gab es aber wieder deutlich mehr Meldungen über PPA-Abschlüsse und Pläne für förderfreie Solarparks. (zum Beispiel hier und hier), was an einer Reihe von Gründen liegt (Premium Content). Den größten dieser Art brachte EnBW im Laufe dieses Jahres ans Netz. Immerhin 187 Megawatt ist das Photovoltaik-Kraftwerk in Brandenburg groß, was auch für die Logistik eine besondere Herausforderung ist (Premium Content). Eine Problematik, die mit dem Bau neuer großer Projekten verbunden ist, ist die Akzeptanz. Bislang waren Solarparks bei Gemeinden wesentlich beliebter als Windparks. Doch immer mehr Projektierer berichten, dass sie mittlerweile mit ihren Projekten auf verstärkten Widerstand stoßen.
Entscheidung über EEG-Novelle 2021 zieht sich bis kurz vor Weihnachten
Das Thema allerdings, dass die letzten Tage und Wochen des Jahres dominierte war natürlich die EEG-Novelle. Nach der Verabschiedung im Kabinett Ende September wurde es erst einmal relativ ruhig, doch immer wieder tauchten Forderungen nach Nachbesserungen auf, selbst aus Kreisen der Regierungsfraktionen, wie etwa vom CSU-Arbeitskreis Energiewende oder der Werteunion. Auch der Bundesrat trat mit in seltener Einigkeit mit konkreten Forderungen an die Regierung heran, um die Energiewende in Deutschland in Fahrt zu bringen. Doch er stieß weitgehend auf taube Ohren im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium.
Zwei Themen standen dabei immer wieder im Blickfeld. Zum einen die Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie bezüglich der Vorgaben zu Eigenverbrauch und Prosumern, die die Regierung in ihrem EEG-Entwurf doch nur unzureichend eingearbeitet hatte. Zum anderen das Thema Post-EEG-Anlagen – also eine Anschlusslösung für die ab 2021 ausgeförderten Anlagen. Viele Betreiber blickten dabei erwartungsvoll nach Berlin, doch es tat sich lange wenig. Daher sprangen Stadtwerke und Unternehmen in die Bresche, die eigene Angebote für diese Ü20-Anlagen offerierten, um sie über den Jahreswechsel hinaus am Netz zu halten.
Kurz vor knapp einigten sich Union und SPD im Koalitionsausschuss noch auf einige Änderungen. Gerade die Verbesserungen für die Photovoltaik schrieb die SPD sich auf die Fahnen. So wurde die Befreiung des solaren Eigenverbrauchs auf 30 Kilowatt Leistung für Bestands- und Neuanlagen noch hochgesetzt. Auch Mieterstrom soll künftig als Quartierslösung möglich werden. Die Grenze für die Teilnahmepflicht von Photovoltaik-Dachanlagen setzten die Koalitionäre dann doch wieder auf 750 Kilowatt hoch. Gleichzeitig ersannen sie ein alternatives Vergütungsmodell für Dachanlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt, bei dem Eigenverbrauch möglich sein soll – wohl aber mit wesentlichen Vergütungsverlusten verbunden sein wird.
Da CDU, CSU und SPD sich bei einigen Punkten nicht verständigen konnten, unter anderem die neuen Ausbaupfade für die erneuerbaren Technologien, gab es noch einen Entschließungsantrag dazu und es wird im ersten Quartal 2021 munter weiterverhandelt. Eine Woche vor Heiligabend nahm der Bundestag den EEG-Entwurf für die Novelle 2021 und den Entschließungsantrag dann auch final an. Es votierten allerdings nur die Abgeordneten von Union und SPD dafür. Die Grünen begründeten ausführlich ihre Ablehnung. Zu dem Gesetz entwickelt sich eine Diskussion entlang der Fragestellung „ISt das Glas halb leer oder halb voll. Wie unterschiedlich das EEG 2021 von der Branche aufgenommen wird, zeigen nicht zu letzt zwei Kommentare auf www.pv-magazine.de, die sich nicht einmal direkt widersprechen („Der Solarmarkt wird wachsen: Beste EEG- Novelle für die Solarenergie seit 2004“ und „Das Beste an der EEG-Novellierung: sie kann von Illusionen befreien„)
Photovoltaik – der „neue König“ der Strommärkte
Welche Auswirkungen die EEG-Novelle auf die Marktentwicklung 2021 in Deutschland haben wird, werden wir im nächsten Jahr sehen und berichten. Wir wollen gern optimistisch schließen und einen positiven Ausblick geben. So erklärte die IEA die Photovoltaik zum „neuen König“ der Strommärkte. Wenn selbst eine fossil getriebene Organisation zu einer solchen Einschätzung kommt, dann scheinen die Weichen für das weitere Wachstum gestellt. Denn eines ist klar, die Photovoltaik wird mit jedem Tag günstiger und mit jeder installierten Anlage wichtiger als tragende Säule in einem künftigen Energiesystem.
Zum Schluss dazu passend noch eine beeindruckende Zahl. Selbst wenn sich Betreiber von Photovoltaik-Anlagen manchmal allein gelassen fühlen mögen, so sind sie es doch nicht. Mittlerweile gibt es hierzulande bereits zwei Millionen installierte Photovoltaik-Anlagen, wie der Bundesverband Solarwirtschaft verkündete
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Steuerliche Behandlung von Batteriespeichern präzisiert
30. MÄRZ 2020 THOMAS SELTMANN, PV MAGAZINE
Steuertipps: Batteriespeicher sorgen bei Finanzämtern, Steuerberatern und Anlagenbetreibern immer wieder für große Fragezeichen. Das bayerische Landesamt für Steuern spricht Klartext und zeigt auch technischen Sachverstand, wie unser Steuer-Kolumnist Thomas Seltmann meint.
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Die Anwendung des Steuerrechts ist Ländersache und die Oberfinanzdirektionen (OFD) der Länder helfen der jeweiligen Steuerverwaltung, wenn es um die Anwendung des Steuerrechts in häufig vorkommenden Einzelfällen geht. Solche „OFD-Verfügungen“ werden dann meist auch in den anderen Bundesländern zu Rate gezogen.
Leitfaden der bayerischen Steuerverwaltung
Besonders interessant und hilfreich für Photovoltaik-Betreiber sind die Anwendungshilfen der bayerischen obersten Finanzbehörde, die dort Landesamt für Steuern heißt. Es betreibt auf seiner Internetseite sogar eine eigene Rubrik zum Thema Photovoltaik. Kein Wunder, stehen doch in Bayern bundesweit die meisten Photovoltaik-Anlagen und natürlich gibt es auch in der Steuerverwaltung des südlichen Bundeslandes Photovoltaik-Betreiber. So ist es kein Zufall, dass es im „Standardwerk“ des Landesamts für Steuern – dem PDF-Download „Hilfe für Photovoltaik-Anlagen“ – schon vor Jahren auch Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Batteriespeichern in Photovoltaik-Anlagen gegeben hat. Zu verstehen ist die Handreichung zunächst einmal als Auslegung des Steuerrechts auf diese Fragen und Verwaltungsanweisung für die Finanzämter. Die Broschüre richtet sich bewusst aber auch an Steuerberater und Solarbetreiber, um die Kommunikation mit den Finanzämtern zu erleichtern und Streitfälle von vornherein zu vermeiden. Gelungen ist der Finanzverwaltung dabei ein gut verständlicher Überblick.
Batteriespeicher in der Umsatzsteuer
Auch in der Broschüre der bayerischen Finanzbehörde wird Umsatzsteuer und Ertragssteuer strikt getrennt. Und so muss man auch bei Batteriespeichern diese beiden Themen getrennt voneinander betrachten. In der Umsatzsteuer vertritt Bayern schon lange die Auffassung, dass es darauf ankommt, ob der Batteriespeicher zusammen mit einer Photovoltaikanlage gekauft wird oder ob er nachgerüstet wird. Kauft man beides gleichzeitig, handele es sich bei der Anlage mit Batteriespeicher um ein „einheitliches Zuordnungsobjekt“ und die umsatzsteuerliche Behandlung folgt der Gesamtanlage. Wird der erzeugte Solarstrom also zu mindestens zehn Prozent unternehmerisch genutzt, kann die Anlage einschließlich Batterie dem Unternehmen zugeordnet werden und es greift die umsatzsteuerliche Anwendung, die wir im Artikel zur Umsatzsteuer ( siehe pv magazine Deutschland, März 2018) beschrieben haben. Für den Batteriespeicher bedeutet das: Eine Erstattung der Vorsteuer ist möglich und beim privaten Verbrauch des Solarstroms bleibt es bei der Bemessungsgrundlage „Strombezugspreis“.
Wichtig ist dabei, dass nicht der in der Batterie gespeicherte Strom unternehmerisch genutzt werden muss, also zum Beispiel ins Netz eingespeist oder anderweitig verkauft, sondern der von der Photovoltaikanlage insgesamt erzeugte Strom. Es reicht also aus, mindestens zehn Prozent des Stroms an den Netzbetreiber zu verkaufen. Manche Finanzämter verwechseln diese beiden Ansatzpunkte und dann lohnt ein Hinweis auf den Wortlaut im PDF der Bayern. Anders ist es, wenn ein Batteriespeicher später zu einer bestehenden Photovoltaikanlage nachgerüstet wird. Dann handelt es sich bei der Batterie um ein „eigenes Zuordnungsobjekt“ und die Batterie selbst müsste unternehmerisch genutzt werden, um dem „Unternehmen Photovoltaik“ zugeordnet zu werden. Gelingen könnte das beispielsweise dann, wenn im Rahmen eines Cloudtarifs der Speicher für Netzdienstleistungen genutzt wird und diese Bereitstellung vergütet wird.

Batteriespeicher in der Ertragssteuer
Völlig unabhängig von der umsatzsteuerlichen Betrachtung ist die Frage zu beantworten, ob die Kosten des Speichers in der Abschreibung und bei den Betriebskosten berücksichtigt werden können. Erst im letzten Jahr hat die bayerische Steuerverwaltung ihre Hinweise dazu präzisiert. Ursprünglich hieß es, dass die Batterie nur dann ertragssteuerlich anzusetzen sei, wenn sie selbst zu mindestens zehn Prozent unternehmerisch genutzt werde. Dient sie ausschließlich dem privaten Eigenverbrauch wie bei den meisten Anlagen, wäre diese Voraussetzung nicht erfüllbar. Doch nun macht die „Hilfe für Photovoltaik-Anlagen“ einen wichtigen Unterschied, der technisch begründet wird: Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, auf welche „Art und Weise“ der Batteriespeicher „in eine (bestehende) Photovoltaikanlage integriert wird (Einbau vor oder nach dem Wechselrichter)“. Dies bezieht sich auf DC- oder AC-gekoppelte Speicher. In Abhängigkeit von der Bauart könne der Batteriespeicher daher steuerlich gesehen ein selbstständiges Wirtschaftsgut oder unselbstständiger Bestandteil der Photovoltaikanlage sein, so das Landesamt für Steuern. Gegenüber der früheren Veröffentlichung ermöglicht diese neuere Rechtsauslegung der Finanzverwaltung nun eine Abschreibung des Speichers mit der Photovoltaik-Anlage dann, wenn es sich um einen DC-gekoppelten Batteriespeicher handelt. Die Anschaffungskosten der Batterie werden dann der Photovoltaik-Anlage zugerechnet und sind zusammen mit der Photovoltaikanlage bis zu 20 Jahre abzuschreiben. Rüstet man später nach, verteilen sich die Batteriekosten auf den verbleibenden Abschreibungszeitraum der Photovoltaik-Anlage.
Handelt es sich dagegen um einen AC-gekoppelten Speicher, dann „stellt der Batteriespeicher ein selbstständiges Wirtschaftsgut dar“. Diene er dann „allein der Zwischenspeicherung des selbst erzeugten Stroms zur anschließenden privaten Verwendung des Stroms, ist der Batteriespeicher dem Privatvermögen zuzuordnen“, heißt es dazu in der „Hilfe für Photovoltaikanlagen“. Das heißt, eine Abschreibung der Anschaffungskosten ist bei AC-gekoppelten Batteriespeichern nur möglich, wenn auch eine unternehmerische Nutzung der Batterie stattfindet, wie oben bei der umsatzsteuerlichen Betrachtung beschrieben. Die Abschreibungsdauer einer Batterie sind dann zehn Jahre. Anders als bei Umsatzsteuer wirkt sich die ertragssteuerliche Berücksichtigung des Speichers auch auf die Bewertung des Eigenverbrauchs aus. Wie in unserem Artikel vom März 2018 beschrieben, werden dabei meist die Selbstkosten angesetzt. Durch die Abschreibung des Speichers erhöhen sich diese deutlich. Im Einzelfall kann es deshalb sinnvoll sein, statt den Selbstkosten den von der Steuerverwaltung vorgeschlagenen Pauschalbetrag von 20 Cent pro Kilowattstunde Eigenverbrauch anzusetzen.
Trotzdem führen die Kosten des Batteriespeichers dazu, dass der Nachweis einer Gewinnerzielungsabsicht schwerer wird. Bei kleinen Anlagen ist diese in den meisten Fällen ohnehin kaum mehr gegeben, der Batteriespeicher macht auch etwas größere Anlagen tendenziell zur steuerlichen „Liebhaberei“. Das kommt den Betreibern entgegen, die ihre private Photovoltaikanlage ganz ohne Finanzamt betreiben wollen ( siehe pv magazine Deutschland, September 2019).
Der Autor Thomas Seltmann ist unabhängiger Experte für Photovoltaik und Autor des Ratgebers „Photovoltaik – Solarstrom vom Dach“ der Stiftung Warentest. Er arbeitet als Referent Photovoltaik bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Mit der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen beschäftigt er sich seit über 20 Jahren.
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Unsere Chance
2. MÄRZ 2020 FRANZ ALT, WWW.SONNENSEITE.COM, PV MAGAZINE
Zwischen den Jahren 2000 und 2011 sah die Energiepolitik in Deutschland dank des Erneuerbaren- Energien-Gesetzes (EEG) so aus: Jahr für Jahr mehr Solar- und Windstrom, bis zu 300.000 neue Jobs bei den erneuerbaren Energien, jedes Jahr sinkende Preise für Solar- und Windstrom. Deutschland wurde Weltmeister bei Solar- und Windstrom. Das deutsche EEG wurde in der Intention von etwa 70 Ländern übernommen.
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Doch die letzten drei Bundesregierungen haben diese einmalige deutsche Erfolgsgeschichte ausgebremst und den Ausbau der Erneuerbaren beinahe zum Stillstand gebracht. Sie gingen vor dem Druck der alten Energiewirtschaft auf die Knie. So hatte die alte Energie-Lobby 2019 16 Termine bei Wirtschaftsminister Peter Altmaier, die Vertreter der erneuerbaren Energien lediglich vier. 16:4! So ist leicht zu erklären, dass Deutschland seinen Kohleausstieg auf das Jahr 2038 hinausschieben will, weil dieser Bundesregierung 20.000 Jobs in der Kohleindustrie wichtiger sind als über 100.000 Arbeitsplätze bei Sonne und Wind, die in den letzen Jahren bewusst kaputt regiert wurden. Das EEG hatte nur einen Fehler: Es wurde von den Bürgern in Deutschland freudig und dankbar angenommen und umgesetzt. Es war erfolgreich. Auf dem heutigen Bremser-Weg kann jedoch Energiewende niemals gelingen. Jetzt hat Wirtschaftsminister Peter Altmaier erstmals zu erkennen gegeben, dass die sinnlose und unnötige geplante Abstandsregelung von 1.000 Metern zwischen einem Windrad und dem nächsten Haus aufgelockert werden und jedes Bundesland darüber künftig selbst entscheiden soll. Ist das die Wende zu einem neuen Anlauf für eine wirkliche Energiewende?
Die Bundesregierung kann es nicht und will es nicht
Die deutsche Industrie scheint auf diesem Gebiet inzwischen schon viel weiter als die derzeitige Bundesregierung. Siemens-Chef Joe Käser hat soeben auf dem Wirtschaftskongress der Grünen eine neue Strategie seines Konzerns angekündigt, bei dem es endlich zu einer neuen Balance zwischen Ökonomie und Ökologie kommen soll. Schon zuvor hatte Käser auch versucht, Fridays-For-Future-Vertreter in den Aufsichtsrat seines Konzerns einzubinden. Immer mehr Konzern-Bosse, auch die Bosse der Energiewirtschaft, suchen heute das Gespräch mit der Grünen-Spitze, allen voran der CEO von EnBW. Selbst RWE-Chef Schmitz hat zuerst im Spiegel und dann im Handelsblatt ganz neue Töne versucht: „Es geht um nicht weniger als den Komplettumbau von Industrie, Verkehr und Wohnen. Die massiven Veränderungen, die heute im Stromsektor zu beobachten sind, zeigen: Ja, es geht! Mit Windkraftanlagen an Land und auf See sowie Photovoltaik können wir Strom sauber, sicher und bezahlbar herstellen. So lassen sich schon heute große Mengen an CO2 vermeiden. Mein Unternehmen RWE hat zwischen 2012 und 2018 bereits ein Drittel aller CO2-Emissionen eingespart. Gleichzeitig investieren wir weltweit in den Ausbau der erneuerbaren Energien und in Speicher…Darüber hinaus wird in Zukunft noch vieles möglich werden: mit klugen Köpfen, innovativen Ideen und mit Lust auf Neues“.
RWE: Atomenergie viel zu teuer
Auf die Frage nach einer Renaissance der Atomenergie wiegelte der RWE-Chef entschieden ab: „Viel zu teuer“. Noch vor kurzer Zeit sprachen die alten Energieversorger vom „billigen Atomstrom“. Dass neben ökologischen Vorteilen die solare Energiewende auch ökonomische Vorteile bringt, scheint auch die alte Energiewirtschaft allmählich zu verstehen. Wenn Papst Franziskus, der Dalai Lama, die Fridays-for Future-Bewegung und jetzt auch die Wirtschaft die Klimaerhitzung als die Überlebensfrage der Menschheit begreifen, wird es vielleicht irgendwann auch die Groko in Berlin verstehen. Aber nur, wenn die Wähler nachhelfen. Das ist unsere Chance.
— Der Autor Franz Alt ist Journalist, Buchautor und Fernsehmoderator. Er wurde bekannt durch das ARD-Magazin „Report“, das er bis 1992 leitete und moderierte. Bis 2003 leitete er die Zukunftsredaktion „Zeitsprung“ im SWR, seit 1997 das Magazin „Querdenker“ und ab 2000 das Magazin „Grenzenlos“ in 3sat. Die Erstveröffentlichung des Beitrags erfolgte auf www.sonnenseite.com —
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Quaschning: Bei AfD und Union sollte Klimaschutz ganz oben auf der Agenda stehen
10. JANUAR 2020 SANDRA ENKHARDT, PV MAGAZINE
Der Professor der HTW Berlin setzt sich in seinem neuesten Video mit den Schwierigkeiten von CDU, CSU und AfD in Sachen Klimaschutz auseinander. Dabei sieht er gute Gründe, warum Politiker dieser Parteien den Klimawandel nicht leugnen sollten, sondern sich aktiv für mehr Energie aus Deutschland stark machen sollten.
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Die AfD und weite Teile von CDU und CSU lehnen Klimaschutz und die Pariser Klimaziele ab ab. Während der Klimaschutz oder die Energiewende bei der AfD unter anderem als „Teufelszeug“ deklariert werden, drücken es Unionspolitiker weniger drastisch aus, doch im Ergebnis wollen Politiker beider Parteien die Energiewende in Deutschland stoppen oder wenigstens deutlich verzögern, wie Volker Quaschning von der Hochschule für Wirtschaft und Technik in seinem jüngsten Youtube-Video sagt. Auch die Umstellung auf Elektroautos wird gerade von diesen beiden Parteien zumeist abgelehnt und sie wollen langfristig einen Bestandschutz für Verbrennungsmotoren in Deutschland erreichen.
Dabei gibt es gut Gründe für beide Parteien den Klimaschutz ganz oben in ihrer Agenda zu platzieren. Mit ihren derzeitigen Bemühungen würden sie die Importabhängigkeit Deutschlands bei der Energieversorgung zementieren oder noch verschärfen. Jährlich zahlt Deutschland Milliarden Euro für Importe von Erdöl, Erdgas und Steinkohle. Warum setzen wir nicht auf eine 100 Prozent deutsche Energieversorgung, fragt Quaschning in Richtung beider Parteien. Photovoltaik und Windkraft hätten in der Vergangenheit schon hunderttausende Jobs in Deutschland geschaffen, die durch die Politik teilweise wieder verloren gingen. Auch bei der Umstellung um die Elektromobilität ginge es um die Zukunftsfähigkeit der deutschen Autoindustrie. Neben den wirtschaftlichen Aspekten betont Quaschning auch, dass der Klimawandel zu den häufigsten Fluchtursachen gehöre. Ergo: Wenn man Zuwanderung nach Deutschland stoppen oder eindämmen wolle, müsse man auch und vor allem die Ursachen des Klimawandels bekämpfen.
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Power-to-X – In vier Schritten zu CO2-neutralen Kraftstoffen
19. AUGUST 2019 SANDRA ENKHARDT, PV MAGAZINE
Auf dem Gelände des KIT haben die Karlsruher Forscher gemeinsam mit Partnern eine containerbasierte Versuchsanlage aufgebaut, in den sie alle vier chemischen Prozessschritte zur Herstellung von Kraftstoffen aus CO2, Wasser und Ökostrom integrierten. Eine Demonstrationsanlage im Megawattbereich ist geplant, die täglich bis zu 2000 Liter der klimafreundlichen Kraftstoffe produzieren soll.
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Während im Stromsektor die Energiewende in Deutschland bereits ein gutes Stück des Weges zurückgelegt hat, lahmt sie im Verkehrssektor. Eine Kopplung der beiden Bereiche könnte helfen, einige Schwierigkeiten zu überwinden. Einen Schritt in diese Richtung geht das Kopernikus-Projekt „P2X“ auf dem Gelände des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). Den Wissenschaftlern ist es gemeinsam mit Partnern Partner Climeworks, Ineratec und Sunfire gelungen, einen ersten Liter Kraftstoff aus Kohlendioxid (CO2), Wasser und Ökostrom zu produzieren, wie es am Montag hieß. In der containerbasierten Versuchsanlage seien erstmals alle vier benötigten chemischen Prozessschritte zu einem kontinuierlichen Verfahren mit maximaler CO2-Ausnutzung und besonders hoher Energieeffizienz integriert worden.
Im Kopernikus-Projekt „P2X“ werden unterschiedliche Wege erforscht, überschüssigen oder ungenutzten Ökostrom in chemischen Energieträgern zu speichern. Die Herstellung von CO2-neutralen Kraftstoffen ist eine Variante. Im ersten Schritt sei beim Verfahren am KIT CO2 aus der Umgebungsluft in einem zyklischen Prozess gewonnen. Die dazu notwendige Technologie mit einem speziell behandelten Filtermaterial stammt von Climeworks, einem Spin-off der ETH Zürich. Die CO2-Moleküle werden erst durch den Filter aufgenommen und dann unter Vaakuum bei 95 Grad Celsius wieder abgelöst und abgepumpt, wie das KIT schreibt.
Danach erfolgt im zweiten Schritt die gleichzeitige elektrolytische Spaltung von Kohlenstoffdioxid und Wasserdampf. Bei der Co-Elektrolyse wird durch das Unternehmen Sunfire ein Synthesegas in einem einzigen Schritt produziert, was wiederum Grundlage für vielfältige Prozesse der chemischen Industrie ist. Mit einem Wirkungsgrad im industriellen Maßstab könne mit der Co-Elektrolyse 80 Prozent des eingesetzten Ökostroms chemisch im Synthesegas gebunden werden.
Schritt drei: Nach dem Fischer-Tropsch-Verfahren werden aus dem Synthesegas langkettige Kohlenwasserstoffmoleküle gebildet. Dies sind die Rohprodukte für Kraftstoffe. Dafür lieferte die KIT-Ausgründung Ineratec einen mikrostrukturierten Reaktor, der auf kleinstem Raum eine große Oberfläche bietet, um Prozesswärme sicher abzuleiten und für andere Prozessschritte zu nutzen, wie es weiter hieß.
Last, but not least wird im vierten Schritt die Qualität und Ausbeute des Kraftstoffes optimiert. Dafür habe das KIT das „Hydrocracken“ als Teilprozess integriert. Unter Wasserstoffatmosphäre werden dabei die langen Kohlenwasserstoffketten in einem Platin-Zeolith-Katalysator teilweise aufgespalten. Damit werde das Produktspektrum hin zu mehr verwendbaren Kraftstoffen wie Benzin, Kerosin und Diesel verändert, erklären die Wissenschaftler.
Die derzeitige Pilotanlage könnten rund zehn Liter Kraftstoff täglich produzieren. In der zweiten Projektphase sollen es bald 200 Liter pro Tag sein. Daran anschließend sei der Aufbau einer „vorindustrielle Demonstrationsanlage im Megawattbereich“ geplant, in der sich bis zu 2000 Liter täglich herzustellen. Nach Angaben der Wissenschaftler ist es theoretisch möglich, Wirkungsgrade von rund 60 Prozent zu erreichen – dies bedeutet 60 Prozent des eingesetzten Ökostroms als chemische Energie im Kraftstoff zu speichern.
Die Projektpartner sehen hinsichtlich des modularen Charakters großen Potenzial für ihr entwickeltes Verfahren. „Die Schwelle für eine Realisierung ist durch das geringe Skalierungsrisiko deutlich niedriger als bei einer zentralen, chemischen Großanlage“, heißt es vom KIT. Damit könne das Verfahren dezentral dort eingesetzt werden, wo Photovoltaik, Wind- oder Wasserkraft zur Verfügung stehen.
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Die Entlarvung der zwei großen Mythen der E-Mobilität
16. AUGUST 2019 HANS-JOSEF FELL, PV MAGAZINE
Hier werden die zwei wichtigsten Mythen gegen Elektroautos entkräftet, um eindeutig aufzuzeigen, dass eine schnelle und umfassende Verkehrswende hin zur Elektromobilität nicht nur ökologische, sondern auch enorme wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt.
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Mythos I: Elektroautos sind schädlicher für das Klima als Fahrzeuge mit fossiler Antriebstechnik
Wie mittlerweile durch etliche Studien nachgewiesen, sind Elektroautos schon heute emissionsärmer als Fahrzeuge, die durch fossile Kraftstoffe angetrieben werden. Dennoch gibt es immer noch Stimmen, die der E-Mobilität den Klimavorteil absprechen.
Doch was steckt hinter dieser Behauptung? Eine derartige Verunsicherung wird vor allem durch Studien hervorgerufen, die die positive Ökobilanz von Elektroautos in Frage stellen. Da wäre zum Beispiel die diesjährige Studie von Hans-Werner Sinn, dem ehemaligen Präsidenten des Münchner ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Laut dieser Studie belasten E-Autos das Klima um 11 bis 28 Prozent mehr als Dieselfahrzeuge. Unter dem Titel „Elektroautos kein Allheilmittel für den Klimaschutz“ wurde eben diese Botschaft der Studie in ganz Deutschland medial oftmals unhinterfragt übernommen und in der breiten Öffentlichkeit verbreitet.
Letztendlich haben Sinn und seine beiden Mitautoren bei ihrer Studie grobe wissenschaftliche Fehler gemacht. Laut Analyse der „Wirtschaftswoche“ haben die Studienautoren beim Dieselfahrzeug stets Best-Case-Szenarien angewendet, und dabei beim Elektroauto Worst-Case-Szenarien angesetzt. Auch von anderen Medien wurde die Studie inzwischen vielfach als unwissenschaftlich entlarvt, wie auch der „Spiegel“ berichtete.
Inzwischen hat selbst das Umweltministerium aufgezeigt, welch großen Umweltvorteil E-Autos schon heute haben. Unter dem Titel „Wie umweltfreundlich sind Elektroautos?“ veröffentlichte das Ministerium Anfang dieses Jahres eine Studie, die klar aussagt, dass die CO2-Emissionen eines E-Autos (unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus des Fahrzeugs) bereits im Jahr 2017 weit unter denen eines gleichwertigen Benzin- (27 Prozent) und Dieselfahrzeuges (-16 Prozent) liegen.
In den nächsten Jahren werden sich diese Unterschiede noch wesentlich extremer darstellen, weswegen das Umweltministerium richtig folgert, dass der Klimavorteil von E-Autos mit jedem Jahr, in dem die Energiewende weiter voranschreitet, größer wird. Denn je größer der Anteil der Erneuerbaren Energien im deutschen Strommix, umso geringer die Emissionswerte von E-Autos, zusätzlich zu einer CO2-ärmeren Produktion von Batterien und einer Verwendung von alternativen Materialien, um beispielsweise Kobalt zu ersetzen.Besonders in Bezug auf die Herstellungsenergie gibt es bereits deutliche Verbesserungen, die energieintensive Herstellung von Batterien wird immer umweltfreundlicher. Tesla produziert zum Beispiel bereits Batterien und Karosserien in Fabriken, die mit Solarstrom beliefert werden.
Nebenbei bemerkt ist es Fahrern von Elektroautos bereits heute möglich die Emissionen aus dem Strom auf null setzen, wenn sie selbst erzeugten oder vom Ökostromhändler eingekauften Ökostrom zum Laden nutzen. Genau das ist den FahrerInnen von fossilen Verbrennungsmotoren nicht möglich.
Mythos II: Elektromobilität ist wesentlich unwirtschaftlicher als fossile Mobilität
Aus Politik, Medien und von den großen Automobilherstellern hört man noch sehr oft, dass Elektroautos eben wesentlich teurer seien als zum Beispiel Benziner und dadurch die Möglichkeiten zum Ausbau der E-Mobilität stark eingeschränkt seien. Dabei sind Elektroautos schon heute nicht nur deutlich umweltfreundlicher, sondern zukünftig auch wesentlich wirtschaftlicher als jegliche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Dies ergab zuletzt eine Analyse der französischen Bank BNP Paribas, die in ihrer Mobilitätsstudie davon ausgeht, dass es für Erdöl unmöglich sei mit der Wirtschaftlichkeit der erneuerbaren Energien mitzuhalten, wenn man den gesamten Verwertungszyklus einbezieht. BNP rechnet damit, dass es 6,2 bis 7 Mal so viel kosten würde, wenn man die gleiche Mobilität an Stelle von erneuerbarer Antriebstechnik durch Benzin erreichen will.
Der Autor und Solarunternehmer Jeremy Leggett nannte die Studie einen bahnbrechenden Report, da sie den enormen wirtschaftlichen Vorteil von Solar- und Windenergie gegenüber fossilen Antriebsstoffen zeigt. Die Analyse betrachtet den Zeitraum der nächsten 25 Jahre und stellt dabei fest, dass der Preis für Erdöl bei unter 10 Dollar und der Preis für Diesel bei 17-19 US-Dollar pro Barrel liegen müsste, um wettbewerbsfähig zu sein. Aktuell kostet ein Barrel Erdöl etwa 55 US-Dollar.
Sowohl Erdöl-Riesen wie Shell und Exxon, als auch die staatlichen Erdöl-Unternehmen führen lediglich einen Wettlauf mit der Zeit, denn die Vorteile der erneuerbaren Energien gepaart mit E-Mobilität sind eindeutig und nehmen stetig zu. Dies hat weitreichende Konsequenzen, nicht nur für unsere Politik und die großen Ölkonzerne, sondern auch für Automobilkonzerne, die die Verkehrswende vernachlässigen oder ganz verschlafen.
Es sind unter anderem Nachrichten und Analysen wie diese, die die Energiewende weiter und vor allem schneller voranbringen. Denn dass die fossile Industrie unseren Planeten vergiftet und das Klima erhitzt, ist schon lange bekannt – ohne, dass eine Veränderung eingetreten ist. Wenn jedoch der wirtschaftliche Vorteil klar ersichtlich auf Seiten der erneuerbaren Energien ist, gehen auch den letzten Befürwortern der fossilen Industrie die Argumente aus. Nun fehlt es einzig und allein an politischem Willen, genau diese Vorteile auszunutzen, auszubauen und gleichzeitig das Klima zu schützen, anstatt sich weiter dem gefährlichen Einfluss der fossilen Industrie hinzugeben.
Elektroautos sind schon heute besser als Fahrzeuge, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Und sie bewegen sich immer schneller in Richtung Nullemissionen, was fossile Fahrzeuge nie schaffen werden.
— Der Autor Hans-Josef Fell saß für die Grünen von 1998 bis 2013 im Deutschen Bundestag. Der Energieexperte war im Jahr 2000 Mitautor des EEG. Nun ist er Präsident der Energy Watch Group (EWG). Mehr zu seiner Arbeit finden Sie unter www.hans-josef-fell.de. —
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Verbraucherzentrale NRW: 52-Gigawatt-Deckel bei Solarförderung wird bis Sommer 2020 erreicht
13. AUGUST 2019 SANDRA ENKHARDT, PV MAGAZINE
Keine Panik, aber doch entschlossenes Handeln empfehlen die Verbraucherschützer allen Hausbesitzern und Betrieben, die in eine Photovoltaik-Anlage investieren wollen. Mit Erreichen einer installierten Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt endet nach derzeitigem EEG die Solarförderung für Photovoltaik-Dachanlagen bis 750 Kilowatt Leistung. Im politischen Berlin sieht man dringenden Handlungsbedarf – die Frage ist nur, ob sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier rechtzeitig bewegt.
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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) geht davon aus, dass bereits im Frühjahr oder Sommer 2020 der 52-Gigawatt-Deckel für die Solarförderung erreicht wird. Das bedeutet: Wenn die installierte Leistung aller nach dem EEG geförderten Photovoltaik-Anlagen diese Marke erreicht, dann endet nach dem derzeitigen EEG die Einspeisevergütung für alle Neuanlagen bis 750 Kilowatt. Nur die Photovoltaik-Anlagen, die über Zuschläge aus den Sonderausschreibungen realisiert werden, werden nicht auf die 52 Gigawatt angerechnet. Ende Juni lag die Gesamtleistung der in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen nach Angaben der Bundesnetzagentur bei knapp 48 Gigawatt.
„Wann genau das sein wird, lässt sich noch nicht vorhersagen. Dass es aber im Jahr 2020 geschieht, gilt in Fachkreisen als sicher“, heißt es von Seiten der Verbraucherschützer zum Erreichen der 52 Gigawatt. Sie warnen vor Panik – raten jedoch zu entschlossenem Handeln, wenn man noch in eine Photovoltaik-Dachanlage investieren will. Es sei aber noch Zeit, um Angebote zu vergleichen. „Bei der Planung müssen Sie Vorlaufzeiten von zwei bis sechs Monaten einkalkulieren. So viel Zeit liegt erfahrungsgemäß zwischen der ersten Anfrage beim Fachbetrieb und dem entscheidenden Stichtag der Inbetriebnahme“, heißt es von der Verbraucherzentrale NRW weiter.
AG Akzeptanz muss liefern
Der 52-Gigawatt-Deckel ist derzeit auch Bestandteil der Diskussion in der AG Akzeptanz, die Union und SPD nach Beschluss des Energiesammelgesetzes formiert haben. Eigentlich sollte sie bereits im März ihre Ergebnisse präsentieren, hat dies aber bis heute nicht getan – vor allem weil sich die Regierungsfraktionen beim weiteren Ausbau der Windenergie uneins sind. Politische Beobachter in Berlin sehen durchaus den Willen bei Union und SPD, beim 52-Gigawatt-Deckel zu handeln. Die besondere Schwierigkeit ist, dass der derzeitige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in seiner Funktion als Bundesumweltminister den 52-Gigawatt-Deckel für die Solarförderung „erfunden“ und ins EEG gebracht hatte. Altmaier hat sich auf dem BDEW-Kongress im Juni in Berlin eher schwammig zu dem Thema geäußert: Er erklärte lediglich, er habe nichts dagegen, wenn jenseits des Deckels weiter günstige Photovoltaik-Anlagen gebaut würden.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) fordert seit Monaten – auch mit Verweis auf die immer günstiger werdende Photovoltaik und das klare Verfehlen der Klimaziele 2020 – von der Bundesregierung, den 52-Gigawatt-Deckel aus dem EEG zu streichen. Es sei dringend erforderlich, dass die Politik handelt, erklärte auch Jochen Hauff von Baywa re im Gespräch mit pv magazine. Nach seiner Einschätzung besteht durchaus Einigkeit, dass der Deckel fallen oder zumindest angepasst werden muss. So könnte etwa durch eine Anpassung der Berechnungsgrundlage – etwa durch die Herausnahme aller Photovoltaik-Ausschreibungsanlagen – das Erreichen der 52 Gigawatt-Grenze verschoben werden. Wann mit den Ergebnissen der AG Akzeptanz nun wirklich zu rechnen ist, bleibt unklar. Anfragen von pv magazine bei den zuständigen Sprechern ihrer Fraktionen, Bernd Westphal (SPD) und Joachim Pfeiffer (CDU), blieben zunächst unbeantwortet. Die Ergebnisse der AG Akzeptanz sollten eigentlich in eine umfassende EEG-Reform einfließen – so zumindest die ursprüngliche Idee.
Drei Tipps der Verbraucherzentrale NRW
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Photovoltaik-Investoren noch drei konkrete Tipps an die Hand. So sollte ein passender Photovoltaik-Fachbetrieb gesucht werden, um die Anlage zu installieren. Vorteilhaft sei dabei ein Unternehmen aus der Region. Hilfreich könnten hier auch Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis sein. Zudem sollte ein Auftrag erst dann erteilt werden, wenn der Komplettpreis als Endpreis feststeht, also gegebenenfalls inklusive Zählerschrank und Gerüst. Auch gehöre ein Installationstermin für die Photovoltaik-Anlage in das Angebot. Drittens sollten Verbraucher auf eine faire Abrechnung achten. Bestenfalls sollte der Gesamtpreis nach Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage zu zahlen sein. In manchen Fällen seien auch Teilzahlungen für bereits erbrachte Leistungen in Ordnung.
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Photovoltaik-Anlagen dürfen nach Ende der EEG-Förderung nicht einfach „wild einspeisen“
1. AUGUST 2019 SANDRA ENKHARDT, PV MAGAZINE
In weniger als 1,5 Jahren laufen die ersten Photovoltaik-Anlagen aus der Solarförderung. Der Weiterbetrieb ist nach den derzeitigen Richtlinien dann zwar grundsätzlich möglich, aber nur wenn es einen Abnehmer für die Solarstrom gibt. Auch das Privileg beim Photovoltaik-Eigenverbrauch entfällt nach Ende der EEG-Vergütung.
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Die Regelungen im EEG sind mit jeder Novelle immer weiter verkompliziert worden. Doch es gibt auch Vorschriften, die bei der Schaffung des Gesetzes noch weit weg schienen, nun aber in Kürze die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen vor enorme Herausforderungen stellen könnten. So startete das Fraunhofer ISE unlängst eine Umfrage für Betreiber. Die Freiburger Wissenschaftler wollen ergründen, was sie nach dem Auslaufen der EEG-Förderung mit ihren Photovoltaik-Anlagen vorhaben. Die dritte von fünf vorgegeben Optionen dabei: Nichts machen und einfach weiter einspeisen.
Daraufhin machte uns ein Leser aufmerksam, dass dieses Vorgehen (oder besser Nichtstun) dazu führen würde, dass die Anlage quasi illegal am Netz sei. Rechtsanwalt Sebastian Lange von der Projektkanzlei in Potsdam bestätigte pv magazine: „Ja, Photovoltaik-Anlagen nach Ende der Förderung einfach weiterlaufen zu lassen, würde zu ‚wilden Einspeisungen‘ führen, die aus Netzbetreibersicht zu einer der sieben Todsünden zählen.“ Es sei zwar grundsätzlich erlaubt, die Anlage nach dem Ende der EEG-Förderung weiter zu betreiben, allerdings müsse man einen Abnehmer für den erzeugten Solarstrom finden, wenn dieser ins Netz eingespeist werde.
Damit müssen Betreiber nach derzeitigem EEG also einen Direktvermarkter finden, der gegebenenfalls auch kleine Mengen Solarstrom abnimmt. „Der Wechsel der Vermarktungsform muss dem Netzbetreiber mitgeteilt werden. Und möglicherweise werden hierfür dann auch andere Zähler benötigt“, sagt Lange weiter.
Der Rechtsanwalt macht zudem darauf aufmerksam, dass auch das Privileg beim Eigenverbrauch für Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung wegfällt, wenn die Systeme aus der Förderung laufen. Im EEG ist in Artikel 61a festgeschrieben, dass dieses Privileg nur für 20 Kalenderjahre zuzüglich Inbetriebnahmejahr gilt. Dies bedeutet, dass auf den erzeugten Solarstrom aus Post-EEG-Anlagen eine EEG-Umlage von 40 Prozent fällig wird, wie Lange bestätigt.
In Fachkreisen wird das Thema bereits seit einigen Monaten thematisiert. So ist es auch schon Gegenstand eines Fachgesprächs der Clearingstelle EEG gewesen. Dort soll die Bundesnetzagentur erklärt haben, dass man bezüglich dieser Themen auf Lösungen durch den Gesetzgeber hinwirken wolle. Auch Sebastian Lange und die Wissenschaftler des Fraunhofer ISE setzen darauf, dass bis 2021 – wenn die ersten Photovoltaik-Anlagen aus der Solarförderung laufen – eine Anschlussregelung getroffen ist, die Rechtssicherheit für die Betreiber bringt.
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DIW Berlin: Atomkraft war und ist nicht rentabel
24. JULI 2019 SANDRA ENKHARDT, PV MAGAZINE
Die Berliner Forscher haben mittels eines betriebswirtschaftlichen Investitionsmodells die Rentabilität von Atomkraftwerken untersucht. Das Ergebnis: Sie sind marktwirtschaftlich nicht wettbewerbsfähig zu betreiben, sondern produzieren Milliarden-Verluste. Außerdem moniert das DIW Berlin, dass Atomenergie gern unter sauberen Energiequellen subsummiert wird.
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Weltweit gibt und gab es mehr als 600 Atomkraftwerke und in vielen Ländern sind auch noch neue Meiler geplant. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin verweist auf zahlreiche Studien, die zeigen, des keines davon wettbewerbsfähig betrieben werden konnte und nur wegen massiver Subventionen der Staaten funktionierten. Die Forscher haben nun eine eigene Studie angestellt, um die Rentabilität von AKWs mittels eines betriebswirtschaftlichen Investitionsmodells zu prüfen. Sie kommen zum gleichen Ergebnis: Unter marktwirtschaftlichen Aspekten ist die Atomenergie nicht wettbewerbsfähig.
Dabei sind bei den Berechnungen des DIW Berlin verschiedene Annahmen über heutige sowie künftige Strompreise, Investitions- und Kapitalkosten eingeflossen. „Im Durchschnitt hat jedes AKW, das heute gebaut wird, einen negativen Nettobarwert, generiert also einen Verlust von 4,8 Milliarden Euro“, so das Fazit der Wissenschaftler, das am Mittwoch unter dem Titel „Zu teuer und gefährlich: Atomkraft ist keine Option für eine klimafreundliche Energieversorgung“ veröffentlichten. „Unter keinen realistischen Umständen kann ein AKW einen positives Nettobarwert ausweisen, im besten Fall entsteht ein Verlust von 1,6 Milliarden Euro.“ Mit anderen Annahmen kommen die Berliner Forscher auf einen erwarteten Verlust von 8,9 Milliarden Euro.
Der Grund, warum es trotzdem weltweit so viele AKW gibt, liegt nach Ansicht von Studienautor Christian von Hirschhausen auf der Hand: „Dass Atomenergie nie wettbewerbsfähig war, sollte uns nicht wundern, denn die Stromerzeugung war immer nur ein Nebenprodukt. Die militärischen und geostrategischen Interessen standen immer an erster Stelle und diese Energiequelle war massiv subventioniert.“ Nach den Untersuchungen des DIW Berlin sei nun auch klar, dass sich Investitionen in die Atomenergie auch in Zukunft nicht rentieren würden.
Die Berliner Wissenschaftler warnen zudem vor dem Narrativ der „sauberen Energiequelle“, das im Zusammenhang mit der Atomenergie gern genutzt wird. „Die Idee, den Klimawandel mit Atomkraft zu bekämpfen, ist nicht neu, aber wir zeigen, wie falsch und irreführend sie ist“, erklärt dazu Energieexpertin und Studienautorin Claudia Kemfert vom DIW Berlin. Atomenergie sei zum einen nicht absolut sicher. Zum anderen verweist Kemfert darauf, dass in den betriebswirtschaftlichen Rechnungen die horrenden Kosten für die Lagerung des Atommülls noch nicht einmal enthalten sind. Und diese würden in der Regel nicht von den AKW-Betreibern, sondern von der Gemeinschaft getragen. Daher auch die klare Empfehlung des DIW Berlin an die Politik, die Atomkraft als Option für eine nachhaltige Energieversorgung zu verwerfen.
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Niederschmetternd für Klimaschutz und Grüne Glaubwürdigkeit: Bundesrat befürwortet LNG-Infrastruktur
11. JUNI 2019 CHRISTFRIED LENZ, BÜRGERENERGIEALTMARK, PV MAGAZINE
„Fridays for Future“-Schüler überreichten dem Präsidenten des Bundesrates vor dessen Sitzung am vergangenen Freitag annähernd 100.000 Unterschriften gegen den geplanten Aufbau einer LNG-Infrastruktur. Die Abkürzung LNG steht für Flüssigerdgas. Das Thema war angesichts wachsenden Widerstandes, der auch von der Deutschen Umwelthilfe und „Extinction Rebellion“ unterstützt wird, erneut in die Ausschüsse überwiesen worden. Klimaschützer hatten daraus eine leichte Hoffnung geschöpft, wurden am 7. Juni jedoch eines anderen belehrt.
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Offensichtlich hatte man sich nur umso fester darauf eingeschworen, den Einsatz des klimaschädlichsten aller Brennstoffe als Klimaschutzmaßnahme zu verkaufen. Niedersachsens Umweltminister Lies (SPD), Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Buchholz (FDP) und Staatssekretär Bareiß (CDU) vom Bundeswirtschaftsministerium wiederholten unisono die alte Lüge:
- LNG-angetriebene Schiffe oder Lastfahrzeuge würden 20 Prozent weniger CO2 emittieren als mit Diesel-Antrieb. Bei dieser Behauptung bleiben Emission unverbrannten Methans im Zuge der Erdgasproduktion, Energiebedarf von Verflüssigung und Transport des Erdgases und Methanschlupf im Gasmotor außer Acht.
- Ihr anderes „Argument“: Die LNG-Infrastruktur ist nötig, um in Zukunft mit grünem Gas betrieben zu werden. Sofern es diese Zukunft überhaupt noch geben wird, ist daran zu erinnern, dass in der bereits bestehenden Gas-Infrastruktur Deutschlands der Energiebedarf mehrerer Monate gespeichert werden kann. Nicht am Speichervolumen, sondern an Photovoltaik- und Windkraftanlagen, die die Speicher mit grünem Gas füllen könnten, mangelt es, sowie an der Intelligenz der Politik, die es vorzieht, 11 Prozent des in Schleswig-Holstein regenerativ hergestellten Stroms abzuregeln, statt durch Abschaffung absurder Abgaben dafür zu sorgen, dass damit grünes Gas produziert wird.
Die Frage, warum dreistellige Millionenbeträge samt freundlichsten Gesetzesänderungen der Erdgasindustrie und nicht den erneuerbaren Energien gewidmet werden, wurde von niemandem verbalisiert, gellte aber in Form eines durch Mark und Bein gehenden Buh-Schreis von der Besuchertribüne durch den Raum. Ob seines schändlichen Tuns vermutlich selbst vom Gewissen geplagt kam vom Präsidium keine Rüge.
Die Grünen-Umweltministerin von Thüringen, Siegesmund, ging auf den Schrei und auf die Demonstranten vor dem Bundesratsgebäude ein: Man müsse den Menschen erklären, warum LNG nötig sei und dürfe hierbei auch Gefahren nicht verschweigen. Schließlich könne auch unkonventionell gefracktes Erdgas importiert werden.
Ja, Minister Buchholz hatte zuvor gesagt, Oman, Katar und Norwegen seien die Hauptexporteure von LNG, also nicht die USA. Warum aber posaunt dann der US-Energieminister weltweit aus, dass das „Freeport-LNG-Terminal“ in Texas für mehr Export ausgebaut wird, tauft den Stoff „Freedom-Gas“, das die ganze Welt „befreien“ werde und rückt ihn auch noch in einen historischen Zusammenhang? 75 Jahre nach der Befreiung Europas würden die Vereinigten Staaten „erneut eine Form von Freiheit auf den europäischen Kontinent“ liefern: statt „in Form junger amerikanischer Soldaten“ jetzt „in Form von verflüssigtem Erdgas“ (so US-Energieminister Rick Perry am 2. Mai 2019 in Brüssel).
Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Linke) stellte fest: „Mit seiner heutigen Entscheidung für die ‚Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland‘ hat der Bundesrat ein fatales Signal gesetzt. Statt auf Klimaschutz und erneuerbare Energien zu setzen, hat sich der Bundesrat für den Import von dreckigem Fracking-Gas aus den USA und einen extrem klimaschädlichen fossilen Energieträger ausgesprochen.“
Wie die Ländervertretungen abgestimmt haben, wurde auf der Sitzung nicht ersichtlich. Der Präsident fragte lediglich nach den Ja-Stimmen und stellte ohne Auszählung jeweils fest, dass sie die Mehrheit darstellten. Ob und von wem es auch Zustimmungsverweigerung gab, ist nicht leicht herauszufinden, da nicht alle Länder ihr Abstimmungsverhalten offenlegen.
Eines ist aber klar: Wenn sich die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung enthalten hätten, wie es bei Meinungsunterschieden innerhalb einer Koalition üblich ist, wäre jener Beschluss nicht zustande gekommen. Das heißt: Grüne Regierungsmitglieder haben die LNG-Verordnung mit befürwortet!
Hierzu nochmal Zdebel: „Keine zwei Wochen nach der Europawahl, bei der Bündnis 90/Die Grünen den Klimaschutz vollmundig zum bestimmenden Thema gemacht haben, ist die Partei der Klimaschutzbewegung in den Rücken gefallen…Von Klimaschutz reden und die Subventionierung von klimaschädlichen Projekten ermöglichen, scheint die neue Devise von Bündnis 90/Die Grünen zu sein.“
Einige ehrliche Individuen gibt es auch in der Politik, aber keine Partei, auf die Verlass wäre. Die Bevölkerung muss selbst handeln und hierfür geeignete Strukturen herausbilden: Durch zivilen Ungehorsam das Schlechte verhindern und – was entscheidender ist – durch „solaren Ungehorsam“ das Richtige selber aufbauen.
Und es muss schnell passieren. Ein neuer Bericht eines Think-Tanks aus Australien warnt: „Es besteht „hohe Wahrscheinlichkeit .., dass die menschliche Zivilisation in den nächsten drei Jahrzehnten ein Ende findet“, wenn nicht rasch dringend notwendige Maßnahmen ergriffen werden.
— Der Autor Christfried Lenz war unter anderem tätig als Organist, Musikwissenschaftler und Rundfunkautor. Politisiert in der 68er Studentenbewegung, wurde „Verbindung von Hand- und Kopfarbeit“ – also möglichst unmittelbare Umsetzung von Erkenntnissen in die Praxis – zu einer Leitlinie seines Wirkens. So versorgt er sich in seinem Haus in der Altmark (Sachsen-Anhalt) seit 2013 zu 100 Prozent mit dem Strom seiner PV-Inselanlage. Nach erfolgreicher Beendigung des Kampfes der BI „Kein CO2-Endlager Altmark“ engagiert er sich ganz für den Ausbau der Erneuerbaren in der Region. Als Mitglied des Gründungsvorstands der aus der BI hervorgegangenen BürgerEnergieAltmark eG, wirkte er mit an der Realisierung einer 750 Kilowatt-Freiflächenanlage in Salzwedel. Lenz kommentiert das energiepolitische Geschehen in verschiedenen Medien und mobilisiert zu praktischen Aktionen für die Energiewende —
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Retten uns die Kinder?
11. APRIL 2019, FRANZ ALT, WWW.SONNENSEITE.COM, PV MAGAZINE
Jetzt haben sich 28.000 Wissenschaftler aus der ganzen Welt hinter die Kinder und Jugendlichen gestellt, die Freitag für Freitag für ein gutes Klima demonstrieren. Zudem ist soeben eine Studie der Technischen Universität Lappeenranta (LUT) in Finnland erschienen, welche die konkreten Forderungen der jungen Demonstranten für realisierbar hält: 100 Prozent erneuerbare Energien, CO2-Steuer auf Kohle, Benzin, Gas und Öl, Ende der Subventionen für fossile, umweltschädliche Rohstoffe. In Deutschland Kohleausstieg bis 2030.
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Die neue LUT-Studie, die zusammen mit dem deutschen Umweltnetzwerk Energy Watch Group, erstellt wurde, zeigt, dass der komplette Umstieg auf erneuerbare Energien in 20 bis 30 Jahren möglich ist – und zwar weltweit, zu jeder Jahreszeit und bei Tag und Nacht.
„Dieses Projekt“, so Wilhelm Schröder vom Themengebiet Erneuerbare Energien der EnergieAgentur.NRW, „zeigt, dass es trotz mancher bürokratischen und regulatorischen Hürden möglich ist, Mieterstrom-Projekte umzusetzen. Das ist in Delbrück vor allem dem Engagement aller Beteiligten zu verdanken. Sie haben erkannt, dass eine nachhaltige Energieversorgung aus Verantwortung gegenüber der nächsten Generation und der Natur notwendig ist. Ich bin mir sicher, dass dieses Projekt motivierend für andere sein wird.“
Christian Breyer, Professor für Solarwirtschaft an der LUT und Leiter der Studie, sagt: „ Unsere Studie zeigt, dass Greta Thunberg und ihre jungen Freunde Recht haben.“
Sowohl deutsche Bedenkenträger wie auch Klimaskeptiker in der ganzen Welt oder die deutsche AFD oder US-Präsident Trump können sich jetzt nur noch schämen. Denn auch das renommierte deutsche Fraunhofer-Institut kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Ob sie alle jetzt endlich in der Lage sind, von Kindern zu lernen? Ähnliche wissenschaftliche Studien mit entsprechenden Ergebnissen gab es auch schon früher. Die Leser der „Sonnenseite“ kennen sie. Aber: An der neuen Studie haben die Wissenschaftler viereinhalb Jahre gearbeitet. Sie haben die Welt erstmals in 145 Regionen aufgeteilt und die Wind- und Wetterverhältnisse sowie die Wasservorkommen verglichen. Die Forscher nutzten stundengenaue Wetterdaten. Sie haben Engpässe mit bedacht und prognostiziert wie diese ausgeglichen werden können. Professor Breyer in der ZEIT: „Die Energiesicherheit der ganzen Welt ist gewährleistet und die Energiewende wird preiswerter als keine Energiewende“.
Hinzu kommt: Energiewende kostet, aber keine Energiewende kostet die Zukunft.
Die Studie zeigt auch, dass Deutschland überwiegend mit Sonnen- und mit Windenergie versorgt werden kann – Länder wie Österreich, die Schweiz, Norwegen oder Schweden weitgehend mit Wasserkraft. Alles hängt jetzt vom politischen Willen der Regierenden ab.
Die neue Studie ist den Klimademonstranten gewidmet
Diese LUT-Studie ist den jungen Klimademonstranten gewidmet. Der heutige globale Energiemix sieht noch so aus: Knapp 80 Prozent Kohle, Gas und Öl, 5 Prozent Atomenergie und um die 15 Prozent Erneuerbare Energie. Künftig soll nach den LUT-Prognosen der Energiemix so werden: 70 Prozent Solarenergie, 18 Prozent Windkraft, 5 Prozent Bioenergie, 3 Prozent Wasserkraft, 2 Prozent Geothermie und 2 Prozent Meeresenergie. 2018 hatte Deutschland bereits 40 Prozent Ökostrom, im Februar 2019 wurden hierzulande schon 66 Prozent Ökostrom produziert. Die Emissionen im Verkehr und bei der Wärmerzeugung sind in Deutschland noch das große Problem.
Die Kinder und Jugendlichen werden als Klimarebellen noch viele Freitage demonstrieren müssen bis erwachsene Politiker endlich ihre Klima-Hausaufgaben machen. Bisher wurden die Kinder noch nicht ernst genommen. Aber immerhin haben sie schon jetzt mit konkreten Forderungen neuen Schwung in die alte Klima-Debatte gebracht. Taktische Polit-Spielchen wird sich die neue Klima-Generation „Greta“ nicht mehr gefallen lassen. Sie meint es ernst. Und sie will solange protestieren und demonstrieren, bis die Politik endlich und wirklich handelt. Es geht um nichts weniger als um einen Kulturwandel, bei dem die neue Klimabewegung endlich die Hegemonie gewinnt.
— Der Autor Franz Alt ist Journalist, Buchautor und Fernsehmoderator. Er wurde bekannt durch das ARD-Magazin „Report“, das er bis 1992 leitete und moderierte. Bis 2003 leitete er die Zukunftsredaktion „Zeitsprung“ im SWR, seit 1997 das Magazin „Querdenker“ und ab 2000 das Magazin „Grenzenlos“ in 3sat. Die Erstveröffentlichung des Beitrags erfolgte auf www.sonnenseite.com. —
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Messe-Rundgang auf der Energy Storage Europe 2019 mit pv magazine
20. MÄRZ 2019, PV MAGAZINE
Neben den Lithium-Ionen-Speichern gehörten auf der diesjährigen Konferenz-Messe Energy Storage Europe in Düsseldorf auch Power2Gas-Technologien zu den heißen Themen. Die beiden pv magazine Chefredakteure Michael Fuhs und Jonathan Gifford haben sich vor Ort umgeschaut und berichten im Video über die neuesten Trends.
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Größte geförderte Mieterstromanlage Deutschlands in Delbrück
14. FEBRUAR 2019, Energie Agentur NRW
Im ostwestfälischen Delbrück-Sudhagen werden im neuen Wohnquartier Haus Hagen 13 Parteien mit preisgünstigem und nachhaltig produzierten Mieterstrom versorgt. Das 2018 nach gut 18 Monaten Bauzeit fertig gestellte kleine Quartier zeichnet sich durch seine kleingliedrige, dem Dorfcharakter angepasste, Gebäudestruktur aus und nimmt insbesondere Rücksicht auf die besonderen Wohnansprüche von Senioren.
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Das vom Delbrücker Architektenbüro Martin Hüllmann konzipierte Ensemble besteht aus drei Gebäuden und beherbergt eine Tagespflege für 18 Besucher und eine Pflegewohngemeinschaft für neun Bewohner. Beide Einrichtungen werden vom Caritasverband Paderborn e. V. betrieben. Weiter sind in den um einen grünen Innenhof gruppierten Gebäuden sieben Eigentumswohnungen mit Tiefgarage und Kellerräumen sowie vier weitere Wohneinheiten als Reihenhausbebauung erstellt worden. Mit dem von drei privaten Investoren aus der Umgebung von Delbrück finanzierten Objekt wird durch das Angebot der Tagespflege und der Seniorenwohngemeinschaft älteren Delbrückern ein längerer Verbleib in ihrer gewohnten Umgebung ermöglicht – ein für das Wohlbefinden der Menschen in einer älter werdenden Gesellschaft wichtiger Aspekt.
„Dieses Projekt“, so Wilhelm Schröder vom Themengebiet Erneuerbare Energien der EnergieAgentur.NRW, „zeigt, dass es trotz mancher bürokratischen und regulatorischen Hürden möglich ist, Mieterstrom-Projekte umzusetzen. Das ist in Delbrück vor allem dem Engagement aller Beteiligten zu verdanken. Sie haben erkannt, dass eine nachhaltige Energieversorgung aus Verantwortung gegenüber der nächsten Generation und der Natur notwendig ist. Ich bin mir sicher, dass dieses Projekt motivierend für andere sein wird.“
Nahwärme aus Biomasse-BHKW
Christina Metzner vom planenden Architekturbüro und Hubertus Hüllmann, einer der drei Investoren und Bruder des Architekten, berichten zum Projekt: Die im KfW-55 Standard errichteten Gebäude werden mit umweltfreundlicher Nahwärme aus einem knapp 200 m entfernten mit Biomasse betriebenen BHKW versorgt. Hubertus Hüllmann, selbst Landwirt und Eigentümer sowie Betreiber von mehreren Biomasse-Heizkraftwerken in der Region, hat auf seinem eigenen Hof bereits seit Jahren eine 68kWp große Photovoltaik-Anlage in Betrieb. Daher war es für ihn naheliegend, auch das Objekt in Sudhagen mit PV auszustatten. Konkret wurden die Planungen jedoch erst Ende 2017, als das Mieterstromgesetz endgültig durch die Europäische Union notifiziert war. Da die Detailplanungen für die Gebäude jedoch schon weit vorangeschritten waren, mussten, so Christina Metzner, die Dachstatik und die Hausanschlussräume erneut geprüft und entsprechend geändert werden - ein im laufenden Prozess nicht ganz einfacher Vorgang.
PV-Anlage, Batteriespeicher und Ladesäule für Elektroautos
Auf zwei der drei Gebäude ist eine PV-Anlage mit einer Leistung von 99 Kilowatt Peak (kWp) durch das lokale Unternehmen Klein – Neue Energien GmbH aus Delbrück geplant und gebaut worden. Damit ist Haus Hagen das zur Zeit von der Anlagenleistung her größte mit dem Mieterstromzuschlag geförderte Projekt in Deutschland.
Gern hätte Hubertus Hüllmann auch das dritte Gebäude mit PV ausgestattet. Dem stand jedoch die durch das Mieterstromfördergesetz festgelegte Begrenzung von 99 kWp entgegen. Neben der PV-Anlage sind ein stationärer Batteriespeicher von 48 kWh und eine Ladesäule für Elektroautos installiert.
Energielieferant zu sein ist eine Herausforderung
Als Energielieferant tritt die von den Bauherren gegründete Gesellschaft „Haus Hagen Verwaltung GmbH & Co KG“ auf, sie ist auch Messstellenbetreiber. Die Rolle als Energielieferant mit allen Rechten und Pflichten hatte sich Hubertus Hüllmann zu Beginn des Projektes nach dem Motto: „Der Strom vom Dach soll allen Nutzern der Gebäude zu Gute kommen“ leichter vorgestellt als dies in der praktischen Umsetzung möglich war.
Doch mit Unterstützung des Verteilnetzbetreibers Westfalen Weser Netz, mit dem das Messstellenkonzept (Summenzählermodell) und die Abrechnungsmodalitäten entwickelt und einvernehmlich abgestimmt wurden, ist das Projekt jetzt auf einem guten Weg.
Ökostromtarif überzeugte Mieter
Die trotz großer PV-Anlage und Batteriespeicher noch benötigten Rest-Strommengen werden von „Westfalen Wind“ bezogen. Der Stromtarif liegt nicht nur, die vom Gesetzgeber geforderten, zehn Prozent unter dem Grundversorgertarif, sondern ist noch günstiger, nämlich zwei Cent unter dem Tarif von „Westfalen Wind“. Die Mieter und Nutzer zahlen nun knapp 25 Cent brutto je kWh. Bei einem solchen Tarif war es auch überhaupt kein Problem, alle Nutzer und Mieter der Gebäude davon zu überzeugen, sich mit „vor Ort und in der Region produziertem“ Ökostrom beliefern zu lassen.
Zum bebilderten Artikel:
www.energieagentur.nrw
TESVOLT und KNE gehen strategische Partnerschaft ein
12. JANUAR 2015, Pressemeldung KNE
Das zur Klein-Gruppe gehörende Unternehmen Klein Neue Energien GmbH bietet seit vielen Jahren erfolgreich Photovoltaik-Anlagen an, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Von der privaten Photovoltaik-Anlage mit 10 KiloWatt bis zum Solarpark mit bis zu mehreren MegaWatt ist alles dabei. Seit September wurde das Geschäftsmodell um ein weiteres Standbein ergänzt. Speicherlösungen des deutschen Herstellers Tesvolt sind nun Bestandteil des Produktportfolios und werden optional bei jedem gewerblichen Projekt, im In- und Ausland, geplant und angeboten.
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TESVOLT Lithium-Speicherlösungen sind speziell für gewerbliche und industrielle Anwendungen entwickelt. Das Unternehmen bietet modulare Speicher von 10 kWh bis zum Megawattspeicher. Alle TESVOLT Speicher, ob Batterieschränke oder schlüsselfertige Batteriecontainer, sind nach oben hin skalierbar. Die hochwertigen Lithium-Batterien sind eigensicher und verfügen über eine hohe Zyklenfestigkeit. Mit ihnen ist es einfach Spitzenströme zu begrenzen und Grundlasten zu senken.
„Die Zusammenarbeit, als Partner von Tesvolt, unterstreicht unsere strategische Ausrichtung als Lösungsanbieter“, so Oliver Klein, Gründer und Geschäftsführer der Klein Neue Energien. Klein weiter: „Wir sind davon überzeugt, dass in Zukunft alle Photovoltaik-Projekte an einer Speicherlösung gekoppelt sein werden.“ Man habe sich für Tesvolt entschieden, weil sowohl das Produkt, als auch die Unternehmensstrategie überzeugt hätte.
Dass sie es ernst meint, zeigt das Unternehmen aus Delbrück-Boke durch den Kauf eines eigenen Tesvolt-Systems für die Eigennutzung. Das Tesvolt Li 60KWh wurde im Oktober geliefert und sofort installiert. Am Tag der Inbetriebnahme war Simon Schandert, Geschäftsführer von Tesvolt, bei der Klein Neue Energie zugegen. „Die Klein Neue Energie entspricht voll und ganz unseren Vorstellungen von Partnern, die mit uns gemeinsam den Speicher-Markt erobern werden“, so Schandert.
Oliver Klein lässt über die Energie-Management-Funktion des installierten Tesvolt-Systems, den Stromverbrauch seines Unternehmens optimieren. Ein weiteres, sehr wichtiges Modul, ist die Notstromfähigkeit des Systems.
Über die Klein-Gruppe
Die Klein-Gruppe wurde im Jahre 2001, zunächst als Einzelunternehmen – Haustechnik Klein – gegründet. Die Wandlung in eine Kapitalgesellschaft erfolgte bereits zwei Jahre später in die Haustechnik-Klein GmbH. Kernkompetenz der Gruppe sind Erneuerbare Energien, mit Schwerpunkt auf Photovoltaik.
Mit der Gründung der Klein Holding GmbH wurde 2010 die Basis für gesundes und nachhaltiges Wachstum geschaffen. Die Klein Neue Energien GmbH, als deutsche Tochter, ist für die Geschäftsentwicklung im Inland zuständig. In Südamerika und Asien werden ebenfalls Photovoltaik-Projekte begleitet und durchgeführt. Diese werden durch lokale Tochtergesellschaften realisiert.
Die BioTec nrw GmbH ist innerhalb der Gruppe für eigene und externe Investoren-Projekte verantwortlich.
In der gesamten Gruppe werden 31 Mitarbeiter beschäftigt. Für Montage, Bau und Wartungsarbeiten greift das Unternehmen auf Sub-Unternehmen aus den jeweiligen Regionen zu. Gründer und geschäftsführender Gesellschafter ist Oliver Klein. Seit der Gründung befindet sich die Zentrale in Delbrück-Boke.